Rechtsprechung
LSG Bayern, 30.03.2017 - L 19 R 789/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
SGB VI § 43 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, S. 2, Abs. 3, Abs. 4 S. 1 Nr. 2, § 50 Abs. 1, § 197 Abs. 2, § 198, § 240, § 241 Abs. 2
Keine Auswirkung einer histologisch gesicherten Diagnose auf Funktionseinschränkung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rente wegen Erwerbsminderung; Ausnahmefälle; Vorliegen eines Katalogfalls; Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen; Verweisungstätigkeit; Anspruch auf Erwerbsminderungsrente; Bedeutungslosigkeit histologischer Untersuchungen für die sozialmedizinische ...
- rewis.io
Keine Auswirkung einer histologisch gesicherten Diagnose auf Funktionseinschränkung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Erwerbsminderungsrente; Bedeutungslosigkeit histologischer Untersuchungen für die sozialmedizinische Feststellung der Leistungsfähigkeit
- rechtsportal.de
Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 20.08.2015 - S 12 R 284/12
- LSG Bayern, 30.03.2017 - L 19 R 789/15
- BSG, 19.10.2017 - B 5 R 162/17 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R
Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher …
Auszug aus LSG Bayern, 30.03.2017 - L 19 R 789/15
Nach der aktuellen Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 09.05.2012, B 5 R 68/11 R - zitiert nach juris) ist bei der Prüfung, ob ein Ausnahmefall vorliegt, mehrschrittig vorzugehen. - BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R
Erwerbsminderungsrente - Zeit- bzw Dauerrente - Unwahrscheinlichkeit der Behebung …
Auszug aus LSG Bayern, 30.03.2017 - L 19 R 789/15
Gerade bei der Annahme einer vornehmlich psychisch bedingten Unfähigkeit zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit - trotz an sich nur mäßiger somatischer Befunde - wäre es von zentraler Bedeutung gewesen, dass durch zuvor erfolgte fachpsychiatrische Behandlung erkennbar geworden wäre, dass der Kläger diese Einschränkungen trotz ärztlicher Unterstützung nicht überwinden kann (vgl. Rechtsprechung des BSG z.B. Urteil vom 29.02.2006, Az. B 13 RJ 31/05 R - nach juris - und des Senats z.B. Urteil vom 21.03.2012, Az. L 19 R 35/08). - BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
Auszug aus LSG Bayern, 30.03.2017 - L 19 R 789/15
Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung käme nach der Rechtsprechung des BSG (Beschluss vom 11.12.1969 - Az. GS 4/69; Beschluss vom 10.12.1976 - Az. GS 2/75, GS 3/75, GS 4/75, GS 3/76 - jeweils zitiert nach juris) zusätzlich in Betracht, wenn eine teilweise Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 1 Satz 2 SGB VI) vorliegen würde, eine Teilzeitbeschäftigung nicht ausgeübt würde und der Teilzeitarbeitsmarkt für den Kläger als verschlossen anzusehen wäre (s.a. Gürtner in: Kasseler Kommentar, Stand August 2012, § 43 SGB VI Rn 30 mwN).
- LSG Bayern, 21.03.2012 - L 19 R 35/08
Solange zumutbare Behandlungsmöglichkeiten auf psychischem bzw. psychiatrischem …
Auszug aus LSG Bayern, 30.03.2017 - L 19 R 789/15
Gerade bei der Annahme einer vornehmlich psychisch bedingten Unfähigkeit zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit - trotz an sich nur mäßiger somatischer Befunde - wäre es von zentraler Bedeutung gewesen, dass durch zuvor erfolgte fachpsychiatrische Behandlung erkennbar geworden wäre, dass der Kläger diese Einschränkungen trotz ärztlicher Unterstützung nicht überwinden kann (vgl. Rechtsprechung des BSG z.B. Urteil vom 29.02.2006, Az. B 13 RJ 31/05 R - nach juris - und des Senats z.B. Urteil vom 21.03.2012, Az. L 19 R 35/08). - BSG, 11.12.1969 - GS 4/69
Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit …
Auszug aus LSG Bayern, 30.03.2017 - L 19 R 789/15
Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung käme nach der Rechtsprechung des BSG (Beschluss vom 11.12.1969 - Az. GS 4/69; Beschluss vom 10.12.1976 - Az. GS 2/75, GS 3/75, GS 4/75, GS 3/76 - jeweils zitiert nach juris) zusätzlich in Betracht, wenn eine teilweise Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 1 Satz 2 SGB VI) vorliegen würde, eine Teilzeitbeschäftigung nicht ausgeübt würde und der Teilzeitarbeitsmarkt für den Kläger als verschlossen anzusehen wäre (s.a. Gürtner in: Kasseler Kommentar, Stand August 2012, § 43 SGB VI Rn 30 mwN). - BSG, 17.01.2011 - B 13 R 330/10 B
Auszug aus LSG Bayern, 30.03.2017 - L 19 R 789/15
Ein Antrag des Klägers auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente vom März 2001 wurde von der Beklagten abgelehnt und auch der anschließende Rechtsstreit blieb ohne Erfolg (Urteil des Sozialgerichts Nürnberg v. 17.02.2005, Az. S 18 R 380/02; Urteil des Bayer. Landessozialgerichts vom 21.04.2010, Az. L 19 R 228/05; Beschluss des Bundessozialgerichts vom 17.01.2011, Az. B 13 R 330/10 B).
- BSG, 19.10.2017 - B 5 R 162/17 B
Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge; Unbeachteter Beweisantrag; Angriffe …
Bayerisches LSG 30.03.2017 - L 19 R 789/15.